Ein Schritt in die richtige Richtung: Die USA geben den Plan auf, die umstrittene „Rachesteuer“ in ihrem Steuer- und Ausgabengesetz ("One Big Beautiful Bill Act") mitgenehmigen zu lassen.
Die USA haben beschlossen, die umstrittene „Rachesteuer“ aus ihrem Steuer- und Ausgabengesetz zu streichen, so schreibt es die Frankfurter Allgemeine Zeitung am vergangenen Samstag. Finanzminister Scott Bessent hat im Zuge erfolgreicher Gespräche mit den G-7-Ländern erreicht, dass amerikanische Unternehmen von der internationalen Mindestbesteuerung ausgenommen werden. Diese Steuer hätte ursprünglich das Recht des US-Präsidenten gestärkt, ausländische Investoren in den USA zu besteuern – eine Maßnahme, die vor allem als Vergeltung für die Steuerpraktiken anderer Länder gedacht war.
Die Streichung wurde von den republikanischen Gesetzgebern unterstützt. Damit ist die geplante „Rachesteuer“ vom Tisch, was für Investoren und Unternehmen in den USA eine Erleichterung bedeutet. Die USA setzen nun auf eine gemeinsame Erklärung mit den G-7, um ihre Interessen zu verteidigen.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist diese Entscheidung positiv, da sie die Gefahr einer weiteren Belastung durch internationale Mindeststeuern verringert.
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