Besteuerung von geschlossenen US-Fonds
Wer in den USA investiert, muss die in den USA erzielten Einkünfte der US-Steuerbehörde (IRS) mittels US-Steuererklärung melden. Wie in Deutschland können auch in den USA die mit der Investition verbundenen Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Der Steuersatz ist dabei deutlich niedriger als in Deutschland (z.B. niedriger als die Abgeltungsteuer von <25%).
Die Steuererklärung in den USA muss nicht vom Anleger selbst erstellt werden! Ein deutschsprachiger US-Steuerberater übernimmt dies für Sie - professionell und kompetent. US Treuhand und SachwertSuperMarkt unterstützen Sie zusätzlich bei der Kommunikation mit dem Steuerberater.
Vorteile für UST-Anleger
- Steuerservice für Anleger: Geringer Verwaltungsaufwand für den UST-Anleger & professionelle Durchführung des Steuerverfahrens
- Steuervorteil: Steuerbelastung in den USA liegt deutlich unter der deutschen Abgeltungsteuer
- Steuererstattung ohne umständliche Steuerschecks: UST bietet Überweisungsservice für Erstattungen an
- Keine US-Steuerzahlungen durch Anleger: Steuerzahlungen werden mit den Ausschüttungen verrechnet
- Sonderkonditionen bei Zeichnung: Mit SachwertSuperMarkt zeichnen Sie UST-Fonds günstiger
Administrative Einbindung der Anleger
Aufgrund des kostenlosen Steuerservices von US Treuhand und SachwertSuperMarkt und der Beauftragung eines US-Steuerberaters bedeutet das für Sie als Anleger ein Minimum an Aufwand:
To-Do | Turnus | Steuerservice (US-Steuerberater, SachwertSuperMarkt, US Treuhand) | Aufwand für Anleger | Kosten (US-Steuerberater) |
Beantragung einer US-Steuernummer (ITIN), wenn noch nicht vorhanden | einmalig & optional (bei Abgabe der Beitrittserklärung) | Erstellung & Vorausfüllen der Formulare | Unterschrift & Einholen von bestätigten Ausweiskopien | einmalig 100 USD |
Mandatierung eines Steuerberaters für US-Steuererklärung | einmalig (bei Abgabe der Beitrittserklärung) | Erstellung & Vorausfüllen der Formulare | Unterschrift | jährlich 200 USD |
Anmeldung der Sonderbetriebsausgaben im 1. Quartal eines Geschäftsjahres | jährlich | Anmeldung ggü. US-Behörde | - | inklusive |
Angabe der Beteiligung in der deutschen Steuererklärung | jährlich | Erstellung der Erklärung der Einkünfte & Übermittlung an das Finanzamt des Anlegers | - | inklusive |
UST XXVI
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